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EMAH-Schwerpunktpraxis

Ablauf zur Zertifizierung einer EMAH-Schwerpunktpraxis

Nach verbindlicher Antragsstellung (Antrag) durch den Interessenten der EMAH-Schwerpunktpraxis-Zertifizierung erfolgt die Zusendung der Rechnung über die gesamte Zertifizierungsgebühr. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für das weitere Tätigwerden der DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Zertifizierungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.

Nach dem Zahlungseingang beauftragt die DGK die Firma FileTeam als Kooperationspartner mit der Versendung der Zugangsdaten für die online Eingabe des Fragebogens. Der vom Antragsteller ausgefüllte Fragebogen wird mit der Beauftragung an die Gutachter als Checkliste für das Audit weitergeleitet und bildet die Grundlage des Berichts.

Das Gremium zur EMAH-Schwerpunktpraxis-Zertifizierung schlägt zwei unabhängige, geschulte Gutachter (ein Kardiologe und ein Kinderkardiologe) für die Begutachtung vor.

Die ausgewählten Gutachter werden von der DGK mit der Begutachtung beauftragt. Die DGK übermittelt die bislang erhaltenen Daten sowie die Checkliste an die Gutachter.

Die Gutachter prüfen die Unterlagen und nehmen bei Bedarf Kontakt mit dem Antragsteller auf, um Fragen zu klären und ggf. weitere Unterlagen anzufordern.
Die Gutachter erstellen einen Bericht und geben eine Empfehlung ab. Sowohl der Bericht als auch die Empfehlung werden an die DGK weitergeleitet.

Die DGK leitet Bericht und Empfehlung an das Gremium zur EMAH-Schwerpunktpraxis-Zertifizierung weiter. Das Gremium beschließt anhand dieser Unterlagen über die Erteilung oder Nichterteilung des Zertifikates oder ob im Einzelfall ein Audit vor Ort notwendig ist. Anschließend informiert das EMAH-Gremium die DGK unverzüglich über den Inhalt des Beschlusses.

Sofern ein Audit vor Ort für notwendig befunden wurde, übernimmt die DGK die anfallenden Zusatzkosten und informiert den Antragsteller über das weitere Vorgehen.

Die DGK erteilt entsprechend dem Beschluss das Zertifikat, eine begründete Absage oder eine Zertifizierung unter Vorbehalt, sofern nicht alle Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt wurden, aber in absehbarer Zeit erbracht werden können.

Gültigkeit und Gebühren
Die initiale Zertifizierung gilt für 3 Jahre, danach ist eine Re-Zertifizierung nötig. Die Zertifizierungsgebühr finden Sie unter dem Punkt Gebühren.

Alle zertifizierungsrelevanten Unterlagen finden Sie unter Downloads.